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Internationales Studium
Wissenswertes für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer
Austauschsemester

Austauschsemester

Studierende unserer Partnerhochschulen sind herzlich willkommen an der FH Graubünden. Sie können ein einzelnes Semester oder ein ganzes Studienjahr bei uns verbringen.

Studierende von Hochschulen, mit denen wir kein Austauschabkommen haben, sind gleichermassen willkommen an der FH Graubünden. Die Studiengebühren betragen CHF 1550 pro Semester.

Blog des International Office

Erhalten Sie Informationen aus erster Hand von unseren Studierenden sowie den Mitarbeitenden des International Office. In unserem Blog finden Sie Beiträge über das Austauschsemester, das Leben in Chur, die Schweiz und vieles mehr.

Anmeldung

Bewerbungsfrist

Herbstsemester 2024: 
Nominationsfrist: 5. Mai 2024
Bewerbungsfrist: 15. Mai 2024            

Frühlingsemester 2025:
Nominationsfrist: 15. November 2024
Bewerbungsfrist: 30. November 2024

Und so funktioniert es:
1. Nominierung
Unsere Partnerhochschulen nominieren ihre Studierenden per Mail an international.office@fhgr.ch. Folgende Information muss bereitgestellt werden:

  • Name der studierenden Person
  • Studienprogramm an der FH Graubünden
  • E-Mail
  • Alter
  • Nationalität

2. Bewerbung
Die nominierten Studierenden senden ihre Bewerbung per E-Mail an international.office@fhgr.ch
Folgende Dokumente müssen bereitgestellt werden:

3. Nächste Schritte

  • Die FH Graubünden überprüft die Anmeldung, gibt Feedback zum provisorischen Learning Agreement und sendet eine Aufnahmebestätigung.
  • Die Studierenden erhalten Angaben zur Wohnsituation und zu den notwendigen Dokumenten für die Beantragung ihres Visums und ihrer Aufenthaltsbewilligung.
  • Auch bekommen sie einen Buddy der FH Graubünden zugeteilt, der ihnen für alle Fragen rund um das Thema «Leben und studieren in Chur» zur Verfügung steht.
  • Das International Office der FH Graubünden informiert über die obligatorischen «Welcome Days» die zwei Tage vor Semesterbeginn stattfinden.

Kursliste für Austauschstudierende

Die Fachhochschule Graubünden unterrichtet Tourismus auf Bachelor- und Masterstufe in englischer Sprache sowie auf Deutsch. Zudem gibt es mehrere General-Management-Kurse, die auf Master-Ebene in englischer Sprache unterrichtet werden.

Darüber hinaus bieten wir englischsprachige Studierende von Medien und Digital Business das internationale Programm Creative Media and Digital Innovation an, das jeweils im Herbstsemester angeboten wird.

Alle anderen Studiengänge werden in deutscher Sprache unterrichtet.

Kurslisten
 

Deutschsprachige Studienangebote

Bachelor

Master

*Module werden teilweise auf Englisch unterrichtet
 

Englischsprachige Studienangebote

Bachelor

Master

Sprachanforderungen

Für englischsprachige Studienangebote wird mindestens Level B2 vorausgesetzt.
Für deutsche Studienangebote wird Level C1 vorausgesetzt.

Studierende aus der EU/EFTA können ihre Sprachkenntnisse entweder mit einem offiziellen Sprachdiplom oder einem Referenzschreiben ihrer Dozentin / ihres Dozenten nachweisen.

Studierende, die ausserhalb der EU/EFTA leben, müssen für die Beantragung ihres Visums ein offizielles Sprachdiplom einreichen. Die folgenden Sprachdiplome werden anerkannt:

  • Englisch: IELTS / TOEFL / FCE / CAE / BEC Vantage / BEC Higher
  • Deutsch: DSH Level 3 / Goethe-Zertifikat C1

Semesterdaten

Herbstsemester: 16. September 2024 - 7. Februar 2025
Frühlingsemester: 17. Februar 2025 - 4. Juli 2025
Einführungstage: zwei Tage vor Semesterbeginn

(Multimedia und Digital Business beginnen bereits am 9. September 2024)

Die genauen Daten finden Sie im Hochschulkalender.

Mobilitätszuschuss

Austauschstudierende von europäischen Erasmus+ Partnerhochschulen der FH Graubünden erhalten einen Mobilitätszuschuss aus dem Swiss-European Mobility Programme.
Dieses Projekt wird von Movetia finanziell unterstützt. Movetia fördert Austausch, Mobilität und Kooperation in der Aus- und Weiterbildung sowie in der Jugendarbeit – in der Schweiz, in Europa und weltweit.

DK, FI, IS, IE, LI, LU, NO, SE, UK = CHF 1900 / Semester

AT, BE, BG, CY, CZ, DE, EE, ES, FR, GR, HR, HU, IT, LT, LV, MK, MT, NL, PL, PT, RO, RS, SI, SK, TR = CHF 2200 / Semester

SEMP worldwide partner = CHF 2500 / Semester

Austauschstudierende von Partnerhochschulen ausserhalb der EU erhalten einen Mobilitätszuschuss der FH Graubünden. Dieser beträgt im akademischen Jahr 2023/24 CHF 1000 pro Studentin/Student.

Im Rahmen der Initiative, Austausch und Mobilität umweltfreundlicher zu machen, gibt es jetzt ein «Green Travel Top-Up» von CHF 100 für Studierenden, die mit einem Verkehrsmittel an- und abreisen, das weniger CO2-Emissionen verursacht als das Flugzeug. Das Greener Mobility Kit von Movetia gibt hilfreiche Tipps und Links für nachhaltiges Reisen.

Factsheet und International Student Guide

Ezra Kojke
International Student
Franziska Saurer
International Student
Myrthe Schäpkens auf einer Bank in Winterlandschaft
Myrthe Schäpkens
International Student
Katarina Rechtsteiner
International Student
Katrin Schützinger
International Student
International Students Testimonial Hernandes Bras Victoria
Victoria Hernandes Bras
International Student
Virtual Tour der FH Graubünden
Reguläres Studium

Reguläres Studium

Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer haben die Möglichkeit das gesamte Bachelor- oder Masterstudium an der FH Graubünden zu absolvieren.

Die FH Graubünden bietet das Tourismusstudium auch in Englisch an, sowohl auf Bachelor- als auch auf Masterstufe. Die Unterrichtssprache aller anderen Studienangebote ist Deutsch.

Genauere Information zu den einzelnen Studienangeboten finden sie hier. Die zuständige Studienadministration unterstützt und berät Sie gerne in Bezug auf die Zulassung und die Inhalte des Studienprogramms.  

Das International Office bietet Unterstützung bei allen anderen Themen.

Visa und Aufenthaltsbewilligung

Visa und Aufenthaltsbewilligung

Visa

Wer benötigt ein Visum zu Studienzwecken?

Bürgerinnen und Bürger der EU- und EFTA-Staaten benötigen kein Visum für die Einreise in die Schweiz. 

Nicht-EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger benötigen für die Einreise und das Studium in der Schweiz ein nationales Visum "D".

Nicht-EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger, die bereits über eine gültige Schweizer Aufenthaltsbewilligung zu anderen Zwecken als dem Studium verfügen, benötigen kein Visum zu Studienzwecken, müssen aber vor Studienbeginn eine Kopie ihrer Aufenthaltsbewilligung an das International Office senden.

 

Welche Dokumente werden benötigt und wie läuft das Visumverfahren ab?

Das Visumverfahren für die Schweiz wird nach Erhalt von CHF 4'550 (Einschreibegebühr CHF 1'550 und Kaution CHF 3'000) eingeleitet. Die folgenden Dokumente müssen an das International Office geschickt werden:

  • Nachweis finanzieller Mittel: Sie müssen ausreichend finanzielle Mittel nachweisen, um Ihre Lebenshaltungskosten in der Schweiz zu decken. Dies bedeutet, dass Sie pro Aufenthaltsmonat mindestens CHF 2'000 zur Verfügung haben müssen. Dazu müssen Sie Bankauszüge der letzten 6 Monate vorlegen, die ein Guthaben von mindestens CHF 24'000 nachweisen. Die Bank, von der diese Auszüge stammen, muss von der zentralen Aufsichtsbehörde Ihres Heimatlandes anerkannt sein. Darlehen und Kreditkartenabrechnungen werden nicht akzeptiert..

    oder
     
  • Sponsor: Wenn Sie einen Sponsor haben, der entweder im Ausland lebt (z.B. ein Elternteil) oder eine solvente Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist, muss dieser eine Garantieerklärung abgeben. Diese Erklärung muss bestätigen, dass der Sponsor alle Ihre Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts in der Schweiz (CHF 2'000 pro Monat) sowie die Kosten für Unfälle, Krankheiten und Ihre Rückreise übernimmt. Aus der Garantieerklärung muss auch die Beziehung zwischen dem Sponsor und Ihnen als Studierende:r hervorgehen. Zusätzlich müssen folgende Dokumente des Sponsors eingereicht werden: eine Kopie des Reisepasses oder der Schweizer Aufenthaltsbewilligung, Kontoauszüge der letzten 6 Monate, die letzte Steuererklärung und ein Auszug aus dem Betreibungsregister.
  • Nachweis einer Krankenversicherung: Als angehende:r Studierende:r in der Schweiz sind Sie verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschliessen, die Krankheit und Unfall in der gesamten Schweiz abdeckt.
  • Englischsprachige Studienprogramme: Für Visa-Zwecke werden nur IELTS, TOEFL oder Cambridge-Diplome (FCE/CAE) auf Niveau B2 akzeptiert.
  • Deutschsprachige Studiengänge: Wenn die Muttersprache der Studieninteressent:innen nicht Deutsch ist, muss die/der Studierende ein deutsches Diplom auf B2-Niveau (DSH oder Goethe-Zertifikat) vorlegen. 

Nach Erhalt der erforderlichen Dokumente leitet das International Office Ihren Visumsantrag an die Migrationsbehörden in Chur weiter. Die Schweizer Migrationsbehörde erhebt eine Bearbeitungsgebühr für das Visum von ca. CHF 100.

Gleichzeitig müssen Sie Ihren Visumsantrag persönlich bei der Schweizer Botschaft oder dem Generalkonsulat an Ihrem Wohnort einreichen (mindestens 3 Monate vor der geplanten Einreise in die Schweiz). Die Schweizer Botschaft/das Generalkonsulat erhebt eine Bearbeitungsgebühr von ca. 100 CHF.

Sobald Sie Ihren Teil des Antrags eingereicht haben, wird dieser zur Genehmigung an die Behörden in der Schweiz weitergeleitet. Dieser Vorgang dauert in der Regel mehrere Wochen. Sobald die “Visumermächtigung” aus Chur im International Office eingetroffen ist, wird diese an Sie weitergeleitet. Mit diesem Dokument können Sie bei der Schweizer Botschaft/dem Schweizer Generalkonsulat das Visum in Ihrem Pass eintragen lassen.

Wo kann ich wohnen?  

Bitte beachten Sie, dass Nicht-EU/EFTA-Bürgerinnen und Bürger mit einer L-Bewilligung zu Studienzwecken während ihres Studiums im Kanton Graubünden wohnen müssen. Auf unserer Website finden Sie hilfreiche Informationen über die Wohnsituation in und um Chur: Wohnmöglichkeiten - Fachhochschule Graubünden (fhgr.ch)

Aufenthaltsbewilligung

Alle internationalen Studierenden müssen für die Dauer ihres Studiums in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung haben. 

Das International Office kontaktiert die Studierenden vor ihrer Ankunft in der Schweiz, um die entsprechenden Unterlagen anzufordern. Vorausgesetzt ihr Wohnort ist im Kanton Graubünden, beantragt das International Office die Aufenthaltsbewilligung in ihrem Namen und meldet Sie bei den Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde an. Die Studierenden erhalten eine Kurzaufenthaltsbewilligung "L". Die Studierenden sind für die jährliche Erneuerung der Aufenthaltsbewilligung verantwortlich.

Sobald Ihr Antrag von den Migrationsbehörden bearbeitet wurde, werden Sie aufgefordert, Ihre biometrischen Daten im Passzentrum zu registrieren. Die Aufenthaltsbewilligung wird dann im Kreditkartenformat ausgestellt. Die kantonalen Migrationsbehörden erheben für die Bearbeitung der Aufenthaltsbewilligung eine Gebühr von ca. 180 CHF.

Wenn Sie bereits eine gültige Schweizer Aufenthaltsbewilligung haben, senden Sie bitte eine elektronische Kopie an: international.office@fhgr.ch.

Wohnmöglichkeiten

Wohnmöglichkeiten

Das International Office unterstützt Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer bei der Wohnungssuche. Es gibt eine begrenzte Anzahl von Zimmern im Studentenwohnheim Konvikt. Für weitere Informationen und andere Wohnmöglichkeiten besuchen Sie unsere Website.

Versicherung

Versicherung

Kranken- und Unfallversicherung

Für alle in der Schweiz wohnhaften Personen ist eine Schweizer Krankenversicherung Pflicht. Die wichtigsten Fakten zum Thema Kranken- und Unfallversicherung finden Sie online.

Studierende können das International Office beauftragen, eine Krankenversicherung für sie abzuschliessen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, eigenständig eine Schweizer Krankenversicherung abzuschliessen. Eine seriöse Übersicht der verschiedenen Krankenversicherungen und ihrer Prämien finden Sie auf folgenden Seiten:

comparis.ch
priminfo.ch

Studierende, die eine ausländische Krankenversicherung besitzen, deren rechtliche Bedingungen denjenigen einer Schweizer Krankenkasse entsprechen, können einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen.

Studierende aus der EU/EFTA mit einer Europäischen Versicherungskarte legen dem Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht eine Kopie der Karte bei. Studierende mit einer privaten Krankenversicherung reichen eine Kopie der Versicherungspolice ein und lassen den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht von ihrer ausländischen Krankenkasse unterzeichnen.

Die Befreiung von der Versicherungspflicht wird nach Ankunft in der Schweiz von der zuständigen Gemeinde geprüft und kann nicht garantiert werden.

Es gibt verschiedene private Versicherungsgesellschaften, die günstigere Versicherungspakete für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer anbieten. Die meisten davon werden im Kanton Graubünden nicht anerkannt. Die Versicherungsgesellschaft Swisscare bietet ein «studentpass»-Versicherungspaket an, das derzeit im Kanton Graubünden anerkannt ist.

 

Privathaftpflichtversicherung

Sie haften, wenn Sie jemandem – gewollt oder ungewollt – Schaden zufügen. Sie sind also verpflichtet, für diesen Schaden aufzukommen. Sie haften auch dann, wenn Personen, Tiere oder Sachen, für die Sie verantwortlich sind, einen Schaden gegenüber Dritten verursachen.

Wir empfehlen unseren Studierenden daher, unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.

Was genau eine Privathaftpflichtversicherung ist und wie Sie dabei vorgehen müssen, erfahren Sie auf der Website ch.ch.

Der Internetvergleichsdienst comparis.ch  liefert Ihnen einen guten Überblick über die verschiedenen Versicherungsanbieter und deren Prämien.

Wohnen und Arbeiten

Wohnen und Arbeiten

Lebenskosten

Studierende sollten für ihren Lebensunterhalt etwa CHF 2000 pro Monat einplanen. Dieser Betrag hängt von den Lebensgewohnheiten der Studierenden ab.

Eine genauere Einschätzung der Lebenshaltungskosten finden Studierende auf der Website (in Deutsch, Französisch oder Italienisch): budgetberatung.ch

Arbeiten in der Schweiz

Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer dürfen während des Semesters maximal 15 Stunden pro Woche und in den Semesterferien Vollzeit arbeiten. 

Nicht-EU/EFTA-Studierende dürfen erst 6 Monate nach Studienbeginn arbeiten. 

Bevor die Studierenden arbeiten dürfen, muss der Arbeitgeber eine Arbeitsbewilligung beantragen und die Fachhochschule Graubünden muss bestätigen, dass das Studium durch die Beschäftigung nicht beeinträchtigt und die Visumsdauer nicht verlängert wird. Die Studierenden müssen die akademischen Anforderungen entsprechend erfüllen.

«I found not only a study environment that caters for practical insights from the tourism industry, but also kind and warm people, always ready to support me. »
Stefana Dudea, Exchange student from Romania
«What I like most about the UAS Grisons is the international environment and the friendliness of the people here.»
Yentl Nonnekens, Exchange Student from the Netherlands
«In den Bergen zu wohnen und die vielen spannenden Projekte und Drehtage an der FH Graubünden erfüllen mich sehr.»
Solveig Eichner, Austauschstudentin aus Deutschland
«I am really happy to be here because I am learning many new things and looking at life from different point of views!»
Ledina Taraj, Exchange student from Italy
Kontakt

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Fachhochschule Graubünden
International Office
Raum F0.02
Comercialstrasse 24
7000 Chur

international@fhgr.ch

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:15 – 12:00 Uhr
Nachmittags: nach Vereinbarung