Menu
Internationales Studium
Brückenangebot für Geflüchtete
Brückenangebot auf einen Blick

Brückenangebot auf einen Blick

Das Brückenangebot für Geflüchtete ist ein Kooperationsprojekt der Fachhochschule Graubünden und der Fachstelle Integration des Amts für Migration und Zivilrecht Graubünden.

Dieses Integrationsvorstudium richtet sich an geflüchtete Personen, die sich für ein Hochschulstudium qualifizieren und nach diesem Brückenjahr ein Bachelorstudium an der FH Graubünden absolvieren möchten. Der erfolgreiche Abschluss des Brückenangebots ermöglicht Ihnen den Zugang zum regulären Bachelorstudium.

Inhalte des Brückenangebots

Inhalte des Brückenangebots

Das Brückenangebot für Geflüchtete kann ab dem Herbstsemester 2024 für zehn verschiedene Bachelorstudiengänge besucht werden. Während zwei Semestern besuchen Sie studiengangspezifische Module sowie Unterstützungsmodule – beispielsweise einen Deutschkurs. Zudem absolvieren Sie neben dem Studium vorzugsweise ein Praktikum in einem studiengangrelevanten Beruf.

Bachelorstudium bzw. -studienrichtung
Sie wählen Ihren bevorzugten Studiengang aus folgendem Bachelorangebot:

Studiengangspezifische Module
Pro Semester belegen Sie zwei bis drei Module aus dem gewählten Studiengang. Dabei handelt es sich um reguläre Module des betreffenden Bachelorangebots. Die Studierenden des Brückenangebots besuchen diese Module als Gasthörerinnen und Gasthörer. Bei erfolgreichem Bestehen der Leistungsnachweise können die besuchten Module beim Übertritt ins reguläre Studium angerechnet werden.
 

Deutschkurs
Dieses Modul ist für alle Studierenden des Brückenangebots obligatorisch. Der Fokus liegt dabei auf akademischem Deutsch, um Sie bestmöglich auf das reguläre Studium vorzubereiten. Es wird das Einstiegsniveau B2 empfohlen.
 

Coaching
Unser Coaching unterstützt Sie individuell bei organisatorischen und akademischen Aufgaben im Studienalltag an der FH Graubünden.
 

Praktikum
Während des Brückenjahrs absolvieren Sie vorzugsweise ein Teilzeitpraktikum in einem studiengangspezifischen Beruf bei einem regionalen Unternehmen. Bei Eignung und Interesse kann der Praktikumsplatz nach erfolgreichem Abschluss des Brückenjahrs zu einer Teilzeitstelle ausgebaut werden. So erhalten Sie neben dem Studium auch finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit und verbessern nach erfolgreichem Studienabschluss Ihre Arbeitsmarktfähigkeit.
Das Brückenjahr kann auch ohne Teilzeitpraktikum absolviert werden. Allerdings braucht es dazu einen Nachweis zur Praxiserfahrung der Teilnehmenden.


Ihre Vorteile als Teilnehmer:in

  • Zugang zum regulären Bachelorstudium nach erfolgreichem Abschluss des Brückenangebots. 
  • Verbesserung Ihrer Sprachkompetenzen in Deutsch. 
  • Auffrischung Ihrer fachlichen Kompetenzen in studiengangspezifischen Modulen.
  • Einblick in die Inhalte und Anforderungen eines Hochschulstudiums in der Schweiz.
  • Erwerb von Berufserfahrung und Fachkenntnissen bei einem Praktikum in einem Unternehmen, die für das Studium an der FH Graubünden relevant sind.
Zulassung zum Studium

Zulassung zum Studium

Nachfolgend sind die aktuell gültigen Mindestanforderungen für alle Studienangebote der FH Graubünden aufgeführt. Die effektiv gültigen detaillierten Zulassungsbedingungen finden Sie beim jeweiligen Bachelor- oder Masterstudiengebot.

Mindestanforderungen Bachelor

  • Eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität, gymnasiale Maturität, Fachmaturität oder ein gleichwertiger ausländischer Ausweis. Falls das Diplom nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgestellt ist, muss eine notariell beglaubigte Übersetzung eingereicht werden.
  • 12 Monate Berufserfahrung in einem für die Studienrichtung relevanten Bereich. 
  • Sprachanforderungen für deutschsprachige Studiengänge: mind. B2-Zertifikat (detaillierte Anforderungen siehe Studienangebot). 
  • Englischkenntnisse: Bitte beachten Sie die Zulassungsbedingungen des jeweiligen Studiengangs.

Mindestanforderungen Master

  • Bachelor-Abschluss (mind. 180 ECTS) einer staatlich anerkannten Hochschule in einem für die Studienrichtung relevanten Fachbereich. Falls das Diplom nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch verfasst ist, muss eine notariell beglaubigte Übersetzung des Dokuments eingereicht werden.
  • Sprachanforderungen für deutschsprachige Studiengänge: C1-Zertifikat
  • Englischkenntnisse: Bitte beachten Sie die Zulassungsbedingungen des jeweiligen Studiengangs.
Finanzierung

Finanzierung

Für viele Geflüchtete stellt die Finanzierung des Studiums eine grosse Herausforderung dar. Die Finanzierung der studienbezogenen Kosten sowie der Lebenshaltungskosten während des Studiums muss im Vorfeld mit der zuständigen, fallführenden Sachbearbeitung geklärt werden. 

Das Stipendienwesen ist in der Schweiz kantonal geregelt. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen kantonalen Stipendienstelle, ob Sie Anspruch auf ein Ausbildungsstipendium haben.

Auf der Website von Perspektiven Studium finden Sie hilfreiche Informationen zu den Kosten eines Studiums, zur Erstellung eines Budgets und zu Finanzierungsmöglichkeiten.

Antrag auf Erlass der Studiengebühren

Ukrainische Geflüchtete mit S-Status können bereits vor Studienbeginn einen Antrag auf Erlass der Studiengebühren für die ersten beiden Semester stellen. Der Antrag ist zusammen mit einer Kopie der gültigen Aufenthaltsbewilligung S und einer Kopie des Reisepasses per E-Mail an: prorektorat@fhgr.ch zu senden.

Geflüchtete mit gültiger Aufenthaltsbewilligung vom Typ B, F oder N können nach dem ersten Semester ein Gesuch um Erlass der Studiengebühren an den Fonds für finanzielle Unterstützung von Studierenden der FH Graubünden stellen. Für Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsprozess kontaktieren Sie: beratung@fhgr.ch.

Weitere allgemeine Informationen zur Studienfinanzierung finden Sie hier.

Organisatorisches

Organisatorisches

Wie kann ich am Brückenangebot der FH Graubünden teilnehmen?

  • Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit dem Jobcoach der Fachstelle Integration das Kantons Graubünden (in anderen Kantonen mit Ihrer fallführenden Stelle, z.B. die Sozialberatungsstelle). 
  • Nehmen Sie an der Online-Informationsveranstaltung am 13.03.2024 teil und informieren Sie sich über das Programm. Oder vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin bei unserer Koordinationsstelle.
  • Bewerben Sie sich für das akademische Jahr 2024/25 bis 01.05.2024 (mit schriftlichem Einverständnis Ihres Job Coach, bzw. der fallführenden Stelle) 
  • Nach Eignung Ihrer Bewerbung und der vorhandenen Kapazität im gewünschten Studiengang, werden Sie zu einem persönlichen Gespräch mit der Koordinatorin Nicole Massüger eingeladen. 
     

Wie lange dauert das Brückenangebot?

Das Brückenangebot dauert 1 Jahr und besteht aus 2 Semestern (Herbst- und Frühlingssemester).

Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

  • Teilnehmende aus dem Kanton Graubünden werden bei ihrer Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle durch ihren zuständigen Jobcoach der Fachstelle Integration Graubündens unterstützt.
  • Teilnehmende aus anderen Kantonen müssen selbstständig einen Praktikumsplatz suchen. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle, ob Sie bei der Suche nach einem Praktikumsplatz unterstützt werden.

Wo findet der Unterricht statt?

Alle Kurse und Module finden an den Standorten der FH Graubünden in Chur statt. Genauere Informationen erhalten Sie zu Beginn des Brückenjahrs. Der Unterricht findet i.d.R. an zwei bis drei Tage pro Woche statt. 

Wo erhalte ich einen Laptop für das Studium?

Wenn Sie zu Beginn des Brückenjahrs noch nicht über einen eigenen Laptop verfügen, können Sie sich bei uns melden. Die FH Graubünden stellt Ihnen für das Brückenjahr einen Laptop zur Verfügung.

Wie funktioniert der Übergang ins reguläre Studium?

Nach erfolgreicher Teilnahme am Brückenangebot und der Erfüllung der Zulassungsbedingungen zum gewählten Studiengang können Sie ins reguläre Studium übertreten. Module, welche bereits im Brückenjahr bestanden wurden, müssen nicht nochmals besucht werden.

Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Studium und Flucht: Allgemeine Informationen zum Studium in der Schweiz

Anmeldung und Beratung

Anmeldung und Beratung

Die Bewerbungsfrist für das Brückenangebot 2024/25 ist am 01.05.2024.

Bewerbungen für das Brückenangebot 2024/25 sind online einzureichen. 

Anmeldeprozess

  1. Nehmen Sie an der Online-Informationsveranstaltung am 13.03.2024 teil Hier anmelden. Oder vereinbaren Sie einen individuellen Termin bei unserer Koordinationsstelle.
  2. Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer fallführenden Stelle (im Kanton GR ist Ihr Jobcoach zuständig, andere Kantone: fallführende Stelle, z.B. Sozialberatungsstelle).
  3. Füllen Sie das Anmeldeformular aus und lassen Sie den Abschnitt Einverständnis der zuständigen fallführenden Stelle ausfüllen und unterschreiben.
  4. Senden Sie das Anmeldeformular mit den darin verlangten Unterlagen an refugees@fhgr.ch bis 01.05.2024.
  5. Ihre Anmeldung wird von uns geprüft.
  6. Bei allfälligen Rückfragen werden die Bewerber:innen kontaktiert.
  7. Bewerber:innen, welche die Zulassungsbedingungen erfüllen, werden zu einem Eignungsgespräch mit der Koordinationsstelle eingeladen und unterziehen sich einer Deutschniveau-Abklärung.
  8. Der Entscheid über die Zulassung zum Brückenangebot für Geflüchtete wird den Bewerber:innen sowie den zuständigen fallführenden Stellen bis spätestens Ende Juni mitgeteilt.
  9. Die Einführungstage finden in der Kalenderwoche 37 statt. Das Herbstsemester startet in der Kalenderwoche 38. Siehe Hochschulkalender

Achtung: Das Zulassungsverfahren für das Brückenangebot entspricht keiner Zulassungsprüfung für ein reguläres Studium und berechtigt nicht zu einer erleichterten Zulassung zu einem regulären Studium. Bewerbungen für ein Bachelor- oder Masterstudium müssen mittels regulärem Zulassungsverfahren für den gewählten Studiengang eingereicht werden.

Zudem können Sie die FH Graubünden und Ihre Studienrichtungen an einer allgemeinen Informationsveranstaltung näher kennenlernen. Die nächsten Infotage in Chur finden am Donnerstag, 21. März 2024 und am Samstag, 23. März 2024 statt.

Weitere hilfreiche Informationen: