Projekt auf einen Blick
Die Panelstudie untersucht, inwieweit Unternehmen aus Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und der Schweiz von Missständen betroffen sind, wie sie interne Meldestellen als Präventionsmassnahme nutzen und welche Auswirkungen die Corona-Pandemie auf die Meldebereitschaft im Unternehmen hatte.
Projekt
Mehrländer-Panelstudie Whistleblowing- MeldestellenLead
Schweizerisches Institut für Entrepreneurship (SIFE) Mehr über Schweizerisches Institut für Entrepreneurship (SIFE)Projektleitung
Hauser Christian Mehr über Hauser ChristianForschungsfelder
Corporate Responsibility Mehr über Corporate Responsibility Internationalisierung Mehr über InternationalisierungAuftrag/Finanzierung
EQS GroupDauer
April 2021 bis Dezember 2022
Ausgangslage
Um illegales und unethisches Verhalten rechtzeitig aufzudecken, spielen Hinweise von Anspruchsgruppen – wie beispielsweise den Mitarbeitenden – eine wichtige Rolle. Viele Unternehmen sind sich dessen bewusst und haben aus diesem Grund eine interne Meldestelle eingeführt. Gleichwohl bestehen bei vielen Unternehmen Unsicherheiten über eine effektive Einrichtung und Ausgestaltung einer solchen Meldestelle.
Projektziel
Das Projekt beleuchtet, wie Unternehmen interne Meldestellen einsetzen, um Missstände zu verhindern und aufzudecken. Ferner wird untersucht, wie sich die Corona- Pandemie auf die Meldestellen auswirkt und wie gut die Unternehmen für die neue EU-Hinweisgeberrichtlinie gerüstet sind.
Umsetzung
Für die Panelstudie wurden über 1200 Unternehmen in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und der Schweiz zu Missständen und Meldestellen befragt.
Resultate
Wie wichtig funktionierende Meldesysteme sind, zeigt die Anzahl der Unternehmen, bei denen es zu Missständen kommt: In der Schweiz war dies bei jeder dritten Firma der Fall. Die Studie zeigt, dass Schweizer Unternehmen damit zwar etwas weniger häufig betroffen sind als Unternehmen in den anderen Ländern, jedoch sind die finanziellen Schäden, die diese Missstände verursachen, in der Schweiz am höchsten.
Mehr als 60 % der befragten Unternehmen haben eine Meldestelle eingerichtet und erhielten 2020 darüber im Schnitt 34 Meldungen. Dies bedeutet einen deutlichen Rückgang gegenüber 2019. Damals lag dieser Wert bei 52 Meldungen. Aus dem Rückgang der Meldungen lässt sich ableiten, dass die Corona-Pandemie bei den Meldestellen zu gewissen Dysfunktionalitäten von Prozessen und Strukturen geführt hat.
Grossunternehmen und international agierende Unternehmen empfangen häufiger Hinweise. Gleiches gilt für Unternehmen, die aufgrund der Pandemie Mitarbeitende entlassen mussten oder in denen eine Mehrheit der Mitarbeitenden im Homeoffice tätig war. Gut 52 % der eingegangenen Meldungen waren relevant. Dank dieser Meldungen konnte mehr als jedes vierte Schweizer Unternehmen über 80 % des Gesamtschadens identifizieren. Die Befürchtung, dass Meldestellen vor allem zu Missbrauch einladen würden, werden von der Studie erneut entkräftet. Meldestellen sind somit ein effektives Instrument, um illegales und unethisches Verhalten zu erkennen.
Damit eine Meldestelle erfolgreich betrieben werden kann, ist die Ausgestaltung essenziell. Hinweisgebenden Personen werden üblicherweise zwei bis drei unterschiedliche Kanäle angeboten, über die mit einer Meldestelle Kontakt aufgenommen werden kann. Dabei werden generelle Meldekanäle wie E-Mail, Telefon, Brief/Fax oder der persönliche Besuch den spezialisierten Kanälen wie Hotline/Callcenter, Mobile App, Social Media und webbasierten Hinweisgebenden-Systemen vorgezogen. Durchschnittlich wenden sich Schweizer Unternehmen an eine einzige Zielgruppe, wobei den Mitarbeitenden die höchste Bedeutung zukommt. Die Öffnung der Hinweisgebenden-Kanäle für weitere Anspruchsgruppen, wie beispielsweise Kunden oder Lieferanten, hilft einerseits, das Vertrauen dieser Anspruchsgruppen zu festigen, andererseits wird das Verständnis von Compliance entlang der Lieferkette geschärft.
Die Unternehmen wurden zudem befragt, inwieweit sie sich mit den Vorgaben der Ende 2021 in Kraft getretenen EU-Hinweisgeberrichtlinie auseinandergesetzt hatten. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden zur Einrichtung einer Meldestelle. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben noch bis Ende 2023 Zeit für die Umsetzung. Auch Schweizer Unternehmen mit entsprechenden Niederlassungen in der EU sind ab diesen Zeitpunkten verpflichtet, über eine Meldestelle zu verfügen. Obwohl die Resultate der Studie zeigen, dass die betroffenen Unternehmen die Regelungen und Vorgaben der EU-Richtline mehrheitlich als sinnvoll erachten, haben die wenigsten sämtliche notwendigen Anpassungen ihrer internen Prozesse und Strukturen vorgenommen. Nur gut jedes zwanzigste Schweizer Unternehmen, das von der EU-Richtlinie erfasst ist, ist vollständig für die gesetzlichen Änderungen gewappnet.
Der komplette Whistleblowing Report 2021 kann unter www.whistleblowingreport.de kostenlos heruntergeladen werden.