Übersicht
Am 11. März 2012 wurde die Zweitwohnungsinitiative («Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!») durch das Schweizer Stimmvolk angenommen. Das auf der Basis des Verfassungsauftrags erlassene Zweitwohnungsgesetz (Bundesgesetz über Zweitwohnungen, ZWG) wurde auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt.
Seine Auswirkungen für die alpinen Regionen sind von hoher Relevanz und werfen verschiedene Fragen auf, besonders zu den Themen:
- Umnutzung von bestehenden Betrieben der touristischen Beherbergung
- Unterstützung einer markt- und wettbewerbsfähigen touristischen Beherbergung
- Entwicklung und Förderung von neuen/innovativen touristischen Beherbergungsmodellen
- Geschäftsmodelle zur Aktivierung, optimierten Bewirtschaftung und/oder Vermarktung von Ferienwohnungen
- Unterhalt von Zweitwohnungen (fehlende Nachfolge, Ausgestaltung der STWE-Reglemente etc.)
- Änderung der Arbeitswelt und Lebensstile im alpinen Raum, insbesondere unter dem Aspekt des multilokalen Wohnens
- Steuerungsmöglichkeiten bei der Erstellung der verschiedenen Typologien von Wohnungen, welche nicht als Erstwohnsitz gelten
- Einbezug von Zweitheimischen in die lokalen Gemeinschaften (Einheimische)
Das Institut für Tourismus und Freizeit (ITF) der FH Graubünden, Partnerorganisation des Amts für Wirtschaft und Tourismus (AWT) des Kantons Graubünden, verfolgt den Themenkomplex «Zweitwohnungen» als Leitthema. Es erarbeitet diesbezügliche Grundlagen und praxisorientierte Hilfestellungen für touristische Leistungsträger, Gemeinden und politische Gremien.
Die Umsetzung erfolgt einerseits durch verschiedene längerfristige Betrachtungen in Form von Monitoren und andererseits durch jährlich wechselnde Spezialuntersuchungen (sogenannte Fokusthemen).
Das ITF hat über Jahre seine Kompetenzen im Forschungsfeld Management von touristischen Infrastrukturen – insbesondere bei der Beherbergung – aufgebaut und ist auf dem Gebiet der touristischen Beherbergung ein professioneller, unabhängiger Ansprechpartner.
Publikationen
Monitor 1: Umnutzung von Hotels zu Zweitwohnungen
Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit der Umnutzung von strukturierten Beherbergungsbetrieben (z. B. traditionellen Hotels) zu Zweitwohnungen im Rahmen des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG). Es wurden u. a. Erkenntnisse darüber gewonnen, in welchem Ausmass von dieser Möglichkeit im Kanton Graubünden seit 2012 (Annahme der Zweitwohnungsinitiative) Gebrauch gemacht wurde und welche Gründe dafür massgebend waren.
Monitor 2: Umnutzung altrechtlicher Erstwohnungen zu Zweitwohnungen
In den vorliegenden Berichten werden Umnutzungen altrechtlicher Erstwohnungen zu Zweitwohnungen in unterschiedlichen Gemeinden im Kanton Graubünden behandelt. Es geht darum, die Auswirkungen von Art. 11, Abs. 1 des Zweitwohnungsgesetzes zu untersuchen, der besagt: «Altrechtliche Wohnungen sind unter Vorbehalt bestehender oder künftiger Nutzungsbeschränkungen des kantonalen oder kommunalen Rechts in der Art der Wohnnutzung frei.» Die Untersuchungen wurden bereits in den Gemeinden Arosa, Silvaplana und Flims durchgeführt.
Monitor 2: Umnutzung altrechtlicher Erstwohnungen zu Zweitwohnungen: Gemeinde Arosa
Monitor 2: Umnutzung altrechtlicher Erstwohnungen zu Zweitwohnungen: Gemeinde Silvaplana
Monitor 2: Umnutzung altrechtlicher Erstwohnungen zu Zweitwohnungen: Gemeinde Flims
Monitor 3: Preisentwicklung von Zweitwohnungen
Die vorliegende Untersuchung beinhaltet Erkenntnisse zur Preisentwicklung von Zweitwohnungen im Kanton Graubünden. Insbesondere wird die Preisentwicklung von Zweitwohnungen in Graubünden im Zeitraum 2010 – 2023 nach ausgewählten Destinationen und Wohnungsgrössen sowie im Vergleich mit der Entwicklung von Erstwohnungspreisen abgebildet und erläutert.
Fokusthemen
Mit den jährlich wechselnden Fokusthemen werden aktuell spannende und für die Branche interessante Themen vertieft beleuchtet. Im Zentrum steht die Erarbeitung von Grundlagen und praxisorientierten Hilfestellungen.
2019: Co-Working – Mehr als nur ein Bürotisch und ein Wasserkocher
2020: Concierge Services und Facility Management in Zweit- und Ferienwohnungen in Graubünden
2021: Das Potenzial von «New Work» für den Bündner Tourismus aus Perspektive der Nachfrageseite
2023: Hotelstiftung – Chancen und Grenzen dieser Organisationsform
Weitere interessante Informationen finden Sie auf den Informationsseiten des Kantons Graubünden und des Amts für Raumentwicklung der Schweizerischen Eidgenossenschaft:
Begriffe
Strukturierte Beherbergungsbetriebe und touristische Beherbergung
Die Begriffe Beherbergungswirtschaft, strukturierte Beherbergungsbetriebe werden in Art. 1 der Verordnung über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 18. Februar 2015 definiert.
Der Begriff «touristische Beherbergung» umfasst strukturierte Beherbergungsbetriebe sowie Zweitwohnungen und touristisch bewirtschaftete Wohnungen im Sinne des ZWG (Einliegerwohnungen).
Hotel und hotelähnliches Angebot – Erläuterungen zum Begriff Hotel
Ob jemand seine Ferien im Hotel oder in einer Ferienwohnung verbringt, ist nicht so relevant, möchte man meinen. Das muss der Gast doch selbst wissen. Dieser Konsumentscheid ist natürlich frei. Doch das Kriterium, ob ein Gästebett in einem Hotel oder einer Ferienwohnung steht, ist in verschiedener Hinsicht von zentraler Bedeutung. Dieser Aspekt ist beispielsweise im Zusammenhang mit der Zonenkonformität einer Baute entscheidend, oder auch dann, wenn die Einhaltung des am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) beurteilt werden muss. Allerdings lässt sich das Kriterium «Hotel oder Ferienwohnung» in der Praxis oftmals gar nicht so eindeutig der einen oder anderen Kategorie zuordnen, insbesondere seit der starken Ausdifferenzierung des Beherbergungsangebots in den letzten Jahren.
Dieser Beitrag zeigt Ihnen die wesentlichen Unterschiede und Kriterien, die verschiedene Beherbungsangebote definieren.
Zweitwohnungen und touristisch bewirtschaftete Wohnungen
Das ZWG definiert in Art. 2 die Begriffe Wohnung, Erstwohnung und Zweitwohnung, wobei der Begriff Zweitwohnung negativ definiert wird.
Die touristisch bewirtschaftete Wohnung wird in Art 7. Abs. 2 des ZWG definiert.
Weitere Begriffe
Warme und kalte Betten
Zweitwohnungen werden oft in bewirtschaftete («warme») und nicht bewirtschaftete («kalte») Wohnungen unterteilt.
Im Rahmen des ZWG werden Zweitwohnungen mit Nutzungsbeschränkung als «warme Betten» und Zweitwohnungen ohne Nutzungsbeschränkung als «kalte Betten» verstanden.
Apparthotel
Der Begriff «Apparthotel» wird durch Art. 10 des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) erklärt und nicht explizit über das ZWG.
Ferienwohnung
Unter «Ferienwohnung» werden sowohl klassische Zweitwohnungen («kalte Betten») als auch touristisch bewirtschaftete Wohnungen (möbliert, mit einheitlicher Ausstattung) verstanden.
Familienwohnung
Als «Familienwohnungen» werden Zweitwohnungen, die von ehemaligen Einheimischen genutzt werden, bezeichnet.
Resort
Ein Resort ist eine touristische Anlage (Hotelkomplex, hybride Beherbergungsform, Feriendorf) mit zusätzlicher Infrastruktur im Bereich Wellness, Freizeit oder Sport. Die meist grösseren Anlagen besitzen ein einheitliches Management und zeichnen sich durch eine klare Positionierung aus.
Wirtschaftlichkeit
Die Wirtschaftlichkeit eines Beherbergungsbetriebs wird im Rahmen des ZWG in der Regel nach folgenden Parametern beurteilt:
- Analyse der Jahresabschlüsse (Erfolgsrechnung, Bilanz und Investitionen) der letzten zehn Jahre
- Erstellung einer Planerfolgsrechnung über fünf zukünftige Jahre inkl. Geldflussberechnung auf Basis von Destinationsbenchmarks und Betriebstyp
- Vertiefte Betrachtung der Instandsetzungs- und Instandhaltungskosten des Beherbergungsbetriebs
- Wertermittlung durch DCF-Bewertung und Vergleich mit den Anlagekosten (exkl. Landanteil) des Betriebs
Dienstleistungsangebot
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