Wasserkraft, Energiewende und nachhaltige Entwicklung: Vielfältige Auswirkungen, schmerzhafte Abwägungen
Bis zu welchem Grad ist die Beeinträchtigung national bedeutsamer Landschaften und Biotope vor dem Hintergrund der Energiewende mit einer nachhaltigen Entwicklung vereinbar? Diese und andere Fragen beurteilen Forschende der FH Graubünden im Hinblick auf drei Wasserkraftprojekte. Das Forschungsprojekt wird innerhalb des Nationalen Forschungsprogramms «Energiewende» durchgeführt.
Text: Dr. Patrick Baur, Prof. Dr. Werner Hediger / Bild: Dr. Patrick Baur
«Unklare Zukunft», «Ungenügende Rentabilität», «Im Subventionsfieber» – die Schweizer Wasserkraft kann sich über einen Mangel an kritischen Schlagzeilen zurzeit wahrlich nicht beklagen. Gleichzeitig soll sie im Rahmen der Energiestrategie 2050 des Bundes einen Beitrag an den Ausbau der erneuerbaren Energien leisten.
An der FH Graubünden läuft zurzeit ein nationales Forschungsprojekt, in dessen Rahmen die vielfältigen Auswirkungen dreier ausgewählter Wasserkraftprojekte einer systematischen und ganzheitlichen Beurteilung aus Sicht der nachhaltigen Entwicklung unterzogen werden. Die Abwägungen zwischen verschiedenen Nachhaltigkeitsanliegen bezüglich der Wasserkraft wurden in den vergangenen Jahren und zuletzt in der Sommersession 2016 auch im Eidgenössischen Parlament vorgenommen – mit potenziell wichtigen Konsequenzen für die Nachhaltigkeitsbeurteilung von Wasserkraftprojekten, wie das folgende Beispiel veranschaulicht. Da der vorliegende Text vor der Sommersession 2016 abgefasst wurde, ist der Leser bzw. die Leserin dazu eingeladen, sich bei Interesse am Thema selbst mit den betreffenden Beschlüssen vertraut zu machen.
Evaluation von Wasserkraftprojekten
Das an der FH Graubünden durchgeführte Forschungsprojekt mit dem Namen «Regionale Wirkungsanalyse und Nachhaltigkeitsbeurteilung der Wasserkraft» («HP Sustainability») wird innerhalb des Nationalen Forschungsprogramms «Energiewende» (NFP 70) durchgeführt und soll im Jahr 2018 abgeschlossen werden. Da Wasserkraftprojekte potenziell alle drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung, d. h. Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt betreffen, eignen sie sich besonders gut für ein Verfahren wie die Nachhaltigkeitsbeurteilung. Zu denken ist dabei bspw. an kommunale und kantonale Einnahmen aus Wasserzinsen und Pumpwerksteuern, an die Bereitstellung von Arbeitsplätzen in peripheren Regionen, an Folgen für Natur und Landschaft sowie an die Unterstützung der Energieversorgung.
Gegenstand der im Moment laufenden Betrachtungen bilden zwei konkrete Pumpspeicherwerkprojekte in den Kantonen Graubünden und Wallis. Zum einen ist dies das bekannte Bündner Projekt Lagobianco im Puschlav – ein gutes Beispiel für eine im Prinzip erfolgreiche Projektausarbeitung unter Einbezug unterschiedlicher Anspruchsgruppen. Zum anderen befassen wir uns mit dem Projekt EES+ im Walliser Zwischbergental. Letzteres steht in diesem Artikel im Vordergrund. Zu einem späteren Zeitpunkt wird auch ein Projekt im Kanton Tessin evaluiert werden.
Sowohl im Fall von Lagobianco als auch im Fall von EES+ handelt es sich um ein Grosswasserkraftprojekt. Während im Fall von Lagobianco das Konzessionsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde, die Realisierung des Projekts aufgrund momentan ungenügender Rentabilität allerdings stockt, wurde EES+ noch vor Vergabe einer Konzession aufgrund ungenügender Rentabilität und schwerwiegender Probleme im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes bis auf Weiteres eingefroren.
Beeinträchtigung von Naturschutzobjekten
EES+ beinhaltet u. a. den Ersatz einer Staumauer von gegenwärtig neun Metern durch eine zehnmal höhere Mauer, eine damit einhergehende deutliche Vergrösserung eines bestehenden Stausees sowie den Ersatz eines kleineren Wasserkraftwerks durch ein Pumpspeicherwerk mit wesentlich grösserer Leistung. Eine Realisierung des Projekts würde es ermöglichen, die Stromproduktion auf Zeiten hoher Strompreise bzw. einer im Vergleich zum Stromangebot hohen Stromnachfrage auszurichten. Zeiten tiefer Strompreise bzw. einer im Vergleich zum Stromangebot tiefen Stromnachfrage könnten demgegenüber zum Hochpumpen des Wassers genutzt werden. Eine Erhöhung der Stromproduktion hätte die Realisierung des Projekts jedoch nicht zur Folge.
EES+ betrifft ein Gebiet, das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung eingetragen ist (Objekt Nr. 1717). Im Falle einer Verwirklichung des Projekts würde des Weiteren ein Auengebiet, das vom Bundesamt für Umwelt zur Aufnahme in das Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung vorgeschlagen worden ist, zu etwa 60% überflutet (Objekt Nr. 336).
Etappenweiser Umbau der Energieversorgung
Im Rahmen der Ausarbeitung und Behandlung des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 wurden vom Bundesrat und dem Parlament u. a. Abwägungen zwischen verschiedenen Nachhaltigkeitsanliegen vorgenommen. Es wurden Kategorien gebildet und darauf aufbauend Regeln für den Umgang mit Zielkonflikten erarbeitet.
Mit der Energiestrategie 2050 wird ein etappenweiser Umbau der Schweizer Energieversorgung bis zum Jahr 2050 – zuweilen auch als Energiewende apostrophiert – angestrebt: Der Energieverbrauch soll gesenkt, der Beitrag der erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Das erste Massnahmenpaket stellt zu diesem Zweck auf die Nutzung bereits bestehender oder zum heutigen Zeitpunkt zumindest vorauszusehender Technologien ab und setzt des Weiteren keine weitergehende internationale Abstimmung der Energiepolitik voraus. Die Energiestrategie 2050 und das erste Massnahmenpaket haben Eingang in die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 des Bundesrats gefunden.
Im Hinblick auf das Projekt EES+ ist nicht zuletzt Artikel 14 des revidierten Energiegesetzes als Bestandteil dieses Massnahmenpakets von Interesse (siehe Tabelle unten). Zumindest bis zur Sommersession 2016 konnten Pumpspeicherwerke gemäss Absatz 2 dieses Artikels neu von einem nationalen Interesse sein, das jenem von Objekten im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung entsprach. Während der Ständerat ein Abweichen von der ungeschmälerten Erhaltung eines in diesem Inventar enthaltenen Objekts nur dann zulassen wollte, wenn das Objekt nicht im Kern seines Schutzwertes verletzt wird, nahm der Nationalrat keine entsprechende Einschränkung vor (vgl. Absatz 3). Das Anliegen (des Ausbaus) der Nutzung erneuerbarer Energien sollte durch Artikel 14 gegenüber dem Anliegen des Landschaftsschutzes aufgewertet werden, wobei hinsichtlich des Ausmasses dieser Aufwertung Differenzen zwischen Nationalrat und Ständerat bestanden. Für Objekte im Bundesinventar für Auengebiete von nationaler Bedeutung sahen hingegen sowohl der National- als auch der Ständerat einen vollständigen Schutz gegenüber neuen Wasserkraftanlagen vor (vgl. Absatz 2). Die Voraussetzungen, die für die Zuerkennung eines nationalen Interesses im Sinne von Absatz 2 erfüllt sein müssen, sollten des Weiteren in den Ausführungsbestimmungen zu Artikel 14 festgelegt werden (vgl. Absatz 4).
Vom Generell-Abstrakten zum Individuell-Konkreten und zurück
Nachhaltige Entwicklung, verstanden als ein gesellschaftlicher Such-, Lern- und Verständigungsprozess, findet, wie oben skizziert, ihren Niederschlag in Rechtsnormen u. a. des Bundes (bspw. in Artikel 14 des revidierten Energiegesetzes oder in den Ausführungsbestimmungen zu selbigem). Eine Nachhaltigkeitsbeurteilung eines Projekts wie EES+, d. h. eine systematische und ganzheitliche Beurteilung eines derartigen Projekts aus Sicht der nachhaltigen Entwicklung, muss solchen Rechtsnormen Rechnung tragen.
Das Verfahren der Nachhaltigkeitsbeurteilung – seinerseits ein Ergebnis dieses Such-, Lern- und Verständigungsprozesses und ein Mittel zu dessen Förderung – führt infolgedessen zu Resultaten, die je nach Stand dieses Prozesses unterschiedlich ausfallen können. Entsprechend reflektiert und mit Blick auf den umfassenderen Prozess kommuniziert, können die Resultate des Projekts «HP Sustainability» nicht nur in Bezug auf die betrachteten Wasserkraftprojekte, sondern – im Sinne einer Rückkoppelung – hinsichtlich der Energiewende allgemein von Nutzen sein.
Tabelle: Artikel 14 des revidierten Energiegesetzes, Stand 16.03.2016
Über das Projekt
Das Projekt an der FH Graubünden ist Teil des Verbundprojekts «Die Zukunft der Schweizer Wasserkraft: Eine integrierte ökonomische Beurteilung von Chancen, Gefahren und Lösungen» («HP Future»), im Rahmen dessen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universitäten Basel und Genf, der HES-SO Wallis und der FH Graubünden zusammenarbeiten.