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Selbstständige Bündner Fachhochschule
Selbstständige Bündner Fachhochschule

Selbstständige Bündner Fachhochschule

Das seit Januar 2015 in Kraft stehende Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz HFKG (Bundesgesetz) verlangt bis 2022 von den Schweizer Fachhochschulen eine Akkreditierung auf institutioneller Ebene anstatt der bisherigen Programmakkreditierung einzelner Studiengänge.

Text: Flurina Simeon / Bild: FH Graubünden

Per Gesetz sind die bisherigen Fachhochschulen, und damit auch die FH Graubünden, bis zum Zeitpunkt dieser Akkreditierung anerkannt. Mit Unterstützung von Regierungsrat Martin Jäger reichte die Bündner Fachhochschule im November 2015 das Gesuch für eine von der FHO Fachhochschule Ostschweiz selbstständige institutionelle Akkreditierung ein. Der Präsident des Schweizerischen Akkreditierungsrates erteilte der FH Graubünden Anfang März 2016 schriftlich die Zulassung zu diesem Verfahren. Regierungsrat Martin Jäger betonte anlässlich der Kick-off-Veranstaltung im Oktober 2016:

«Für den Kanton Graubünden ist die selbstständige Akkreditierung der FH Graubünden ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der kantonalen Hochschul- und Forschungsstrategie; sie trägt dazu bei, dass der Kanton auf eigenen Stärken aufbauen und diese weiterentwickeln kann.»

Mit einem Entscheid des Akkreditierungsorgans kann im vierten Quartal 2017 gerechnet werden. Am 1. Dezember 2016 hat die Bündner Regierung den Antrag zur Beitragsberechtigung des Bundes verkündet. Nach Genehmigung durch den Bundesrat kann die FH Graubünden selbstständig werden.

Beitrag von

Flurina Simeon

Kommunikationsbeauftragte der FH Graubünden