Pflichten der Verwaltung und der Politik im Umgang mit Medien
Medien sind ein wichtiges Sprachrohr der Verwaltung und der Politik. Ihre Aufgabe ist es, Informationen sorgfältig, sachlich korrekt und leichtverständlich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, damit die Bürgerinnen und Bürger sich eine eigene politische Meinung bilden können. Dabei ist es essenziell, dass Behörden alle Medien gleich behandeln.
Text: Prof. Christian Stärkle / Bild: Prof. Christian Stärkle, kursiv
Oft tut sich die Politik mit den Medien schwer, was die Medien auch tunlichst für sich nutzen. Der Druck, den Primeur zu haben, verleitet die Medien auch, mit den Behörden einen ungeschriebenen Pakt einzugehen. So entwickeln sich Verbindungen, die der direkten Demokratie nicht gerecht werden und die dazu führen, dass Gemeindebehörden sowie Politikerinnen und Politiker einzelne Medien bevorzugen und ihnen allenfalls Informationen zukommen lassen, die weit über das Übliche hinausgehen. Oft braucht es das, um die Zusammenhänge zu verstehen. Sicher ist aber, dass eine einseitige Bevorzugung in unserer Demokratie nicht gangbar ist.
Öffentlichkeitsarbeit des Gemeinderates
Die Öffentlichkeitsarbeit des Gemeinderates orientiert sich an den Grundsätzen des Kollegialitätsprinzips, der Glaubwürdigkeit und der Korrektheit. Die Kommunikation nach aussen dient als Teil der Gemeinderatsarbeit auch der Durchsetzung und Begründung von Politik. Die Kommunikation umfasst die Verständigung zwischen dem Gemeinderat, seinen Kommissionen und der Bevölkerung sowie die Kommunikation nach aussen und mit den öffentlichen Verwaltungen auf allen drei Staatsebenen. Sie umfasst die Aufgaben des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung.
Der Gemeinderat trifft seine Entscheide als Kollegium. Seine Mitglieder vertreten die Entscheide des Kollegiums. Die Orientierung über die Entscheide erfolgt unter Wahrung des Sitzungsgeheimnisses, es werden keine Abstimmungsergebnisse bekanntgegeben.
Der Gemeinderat kommuniziert aktiv gegenüber der Öffentlichkeit und richtet seine Öffentlichkeitsarbeit entsprechend aus. Der Umgang mit Markt-, Verwaltungs- und Risikowissen ist sorgfältig und geplant. Der Gemeinderat unterscheidet bei seiner Kommunikation zwischen Tatsachen und Meinungen.
Information und Kommunikation zur Politik des Gemeinderates erfolgen bei Querschnittsthemen koordiniert und direktionsübergreifend. Bei der aktiven Informationsvermittlung werden grundsätzlich allen Medien sämtliche Informationen gleichzeitig zur Verfügung gestellt. Hintergrundgespräche sind als ergänzendes Element einer umfassenden Information zulässig. Der Gemeinderat setzt bei seiner Informationstätigkeit Schwerpunkte und plant diese rechtzeitig. In Anbetracht der Informationsflut ist die Menge der Veröffentlichungen zu beschränken. Die Informationen entsprechen sprachlich hohen Qualitätsansprüchen und sind wahr, korrekt, vollständig und allgemein zugänglich. Für Werbung – z. B. Inserate- oder Plakatkampagnen vor Abstimmungen – dürfen keine Steuergelder eingesetzt werden. Die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung werden in der Regel vor der Öffentlichkeit orientiert.
Ziele der Information und Kommunikation des Gemeinderates
Der Gemeinderat richtet seine Information und Kommunikation auf folgende Ziele aus: Die frühzeitige, aktive und umfassende Information der Bevölkerung ist vertrauensbildend und verhindert Spekulationen, Indiskretionen oder Falschmeldungen. Die Entscheide des Gemeinderates sind bekannt und nachvollziehbar. Der Gemeinderat wird als glaubwürdige, kompetente und umsetzungsstarke Behörde wahrgenommen. Die Kommunikation unterstützt ihn dabei, die Akzeptanz für seine Entscheide zu erhöhen und damit deren Verwirklichung zu fördern. Der Gemeinderat sucht bei überregionalen Themen und Aufgaben Kontakte zu interessierten Regionen und kommuniziert aktiv und kontinuierlich mit den Entscheidungsverantwortlichen über die Gemeindegrenzen hinaus. Die Zielgruppen sind in der Lage, sich in politischen Prozessen auf Grund der Informationen eine eigene Meinung zu bilden und bei demokratischen Entscheiden aktiv und selbstbestimmt mitzuwirken.
Das Internet wird als ergänzendes Medium stark genutzt. Die Informations- und Kommunikationstätigkeit des Gemeinderates im Internet umfasst unter anderem auch die Publikation leicht auffindbarer Inhalte aus der Verwaltung. Die Öffentlichkeit erhält Zugang zu Originaltexten und -dokumenten sowie zu Gemeinderatsbeschlüssen, die veröffentlicht werden können. Das Internet wird laufend an die neuen Entwicklungen angepasst.
Das Intranet ist das wichtigste interne Informations- und Kommunikationsmittel, es ist breit zugänglich und den Mitarbeitenden bekannt und vertraut. Der Gemeinderat orientiert via Intranet oder durch ergänzende Kanäle wie E-Mail oder gedruckte Schreiben umfassend über die das Personal betreffenden Themen und Entscheide, bevor die Medien informiert werden. Die Mitarbeitenden nutzen die Intranet-Plattform bei ihrer täglichen Arbeit.
Zielgruppengerechte Kommunikation
Um den Anspruch auf unverfälschte Stimmabgabe zu erfüllen, sind die Abstimmungserläuterungen so zu verfassen, dass diese den Stimmberechtigten das korrekte Bild der für den Entscheid relevanten Gesichtspunkte vermitteln und so die Voraussetzungen einer unverfälschten Willensbildung und Willensbetätigung erfüllen. Die Information muss die Stimmberechtigten in die Lage versetzen, sich ein Bild von der jeweiligen Vorlage zu machen. Hauptziel der Abstimmungserläuterungen ist es jedoch, die Grundlage für eine informierte politische Diskussion zu liefern. Weil ihnen hierbei eine herausragende Bedeutung für die Willensbildung der Stimmberechtigten zukommt, müssen sie besonders hohen Massstäben in Bezug auf Sachlichkeit, Inhalt und Form genügen. Die Behörde darf trotz Sachlichkeitsgebot Inhalt, Zweck und Folgen einer Vorlage bewerten. Ihre Bewertung muss jedoch begründet sein.
Die politischen Akteurinnen und Akteure gelangen vor allem über die Medien als Multiplikatoren an die Öffentlichkeit. Meinungsbildende Kommentatorinnen und Kommentatoren diskutieren und analysieren deren Beschlüsse und tragen zur politischen Auseinandersetzung bei. Da der Staat und die Gemeinde durch das Informationsmonopol eine herausragende Position einnehmen, werden an die Kommunikationstätigkeit des Gemeinderates gewisse Anforderungen gestellt, wie zum Beispiel die Pflicht zur Gleichbehandlung aller Medien.
Die Bevölkerung wird über die Berichterstattung der Medien, durch Informationsveranstaltungen, Hearings, «Tage der offenen Türen» und das Internet orientiert.